Unsere Leistungen
Beratung
- Betreuungsrecht
- Hilfsmittel
- Krankenversicherung
- Pflege
- Pflegeversicherung
- Sozialrecht
- Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI
Hauswirtschaftliche & mobile Hilfe
- Einkäufe
- Wohnungsreinigung
- Fahrten (z.B. Ärzte, Apotheken)
- Rollstuhlschieben
- Treppenhilfe
- Zu Fuß
Pflege
- Gerontopsychiatrische Pflege
- Grundpflege
- Wundversorgung
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Angehörigenanleitung / Pflegeunterstützung
- ambulante Sterbebegleitung
Weitere Leistungen
Auf Anfrage sind weitere Leistungen möglich:
- Grundreinigung
- Fenster putzen
- etc.
Geprüfte Qualität, die Maßstäbe setzt.
Die Medizin Mobil GmbH trägt das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 114 „Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienst“ – ein Zeichen für nachweislich hohe Qualität in der ambulanten Pflege. Dafür werden unsere Leistungen nach festgelegten Qualitätskriterien freiwillig und unabhängig extern geprüft. Die Prüfung erfolgt regelmäßig und wird ausschließlich dann mit der Vergabe des Gütezeichens abgeschlossen, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.
Für unsere Patientinnen, Patienten und Angehörigen bedeutet das: Qualität, die nicht nur versprochen, sondern überprüft wird.
Qualität, die sich sehen lassen kann
Der Medizin Mobil GmbH wurde im Rahmen der Regelprüfung durch den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg e. V. am 26.11.2025 eine sehr gute Gesamtbewertung von 1,2 bescheinigt. Besonders überzeugend: In den Bereichen „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ sowie „Dienstleistung und Organisation“ wurde jeweils die Note 1,0 – sehr gut erreicht. Auch die Befragung der pflegebedürftigen Menschen wurde mit 1,0 bewertet.
Der Prüfbericht zeigt damit transparent, dass Qualität bei Medizin Mobil nicht nur ein Anspruch ist, sondern regelmäßig anhand konkreter Kriterien überprüft und nachvollziehbar bewertet wird. Grundlage der Prüfung sind insgesamt bis zu 46 Einzelbewertungen aus vier verschiedenen Qualitätsbereichen.
Ein Ergebnis, auf das wir stolz sind – und ein Qualitätsversprechen, das sich überprüfen lässt.
Zum vollständigen Prüfbericht des Medizinischen Dienstes geht es hier: 25.11.2025